Wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung
TRIBUTUM Lohnsteuerhilfeverein e.V. bietet professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Unser Team aus erfahrenen Beratungsstellenleitern steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Steuerlast zu optimieren.


Arbeitnehmer / Rentner
Arbeitnehmer und Rentner, die Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein sind, können professionelle Hilfe bei der Erstellung ihrer Steuererklärung in Anspruch nehmen. Unser Lohnsteuerhilfeverein unterstützt sie dabei, alle relevanten steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen.

Kapitaleinkünfte / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Personen mit Einkünften aus Kapitalvermögen und / oder aus Vermietung und Verpachtung dürfen Mitglied in unserem Verein werden, wenn Ihre Einkünfte daraus jeweils nicht mehr als 18.000 Euro bei Einzelveranlagung, sowie 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung betragen. Sie können von unserer professionellen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung profitieren. Unser Verein hilft dabei, alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und eventuelle Steuervorteile zu nutzen.

andere Einkunftsarten
Soweit zulässig sind wir nach § 4 Nr. 11 Satz 3 StBerG auch berechtigt zur Hilfeleistung bei
- mit Kinderbetreuungskosten im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes sowie mit haushalts-nahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes zusammen-hängenden Arbeitgeberaufgaben sowie
- Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes und
- sonstigen Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind, z.B. der Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes.